Das Journal „Annales Universitatis Paedagogicae Cracoviensis. Studia Historicolitteraria” ist eine punktierte Fachzeitschrift. Dies bedeutet, dass es seitens des polnischen Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen regelmäßigen formalen und inhaltlichen Prüfungen unterzogen wird.

Für die Zeitschrift wurden die Grundprinzipien der Publikationsethik nach Maßgabe der Richtlinien des Komitees für die Publikationsethik (COPE – Committee on PublicationEthics) übernommen und respektiert.

Die folgenden Regelungen wurden auf Grundlage der vom polnischen Wissenschafts- und Hochschulministerium übernommenen Kriterien und der Bewertungsmethode für wissenschaftliche Journals erarbeitet (Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 20. September 2018 über die De-minimis-Beihilfe im Rahmen des Programms „Unterstützung für wissenschaftliche Schriften” und Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 7. November 2018 über die Erstellung von Verlagslisten für wissenschaftliche Monographien sowie wissenschaftliche Fachzeitschiften und rezensierte Materialien internationaler Konferenzen).

 

Grundsätze für die Auswahl und Rezension von Texten

1. Die von den Autoren an die Redaktion der „Annales Universitatis Paedagogicae Cracoviensis. Studia Historicolitteraria” eingesandten Texte werden durch das Redaktionskolleg in formaler (Konformität der Maschinenschrift mit den technisch-editorischen Anforderungen, Anti-Plagiat-Verfahren) und inhaltlicher (Konformität mit dem Profil der Zeitschrift) Hinsicht vorläufig geprüft. Detaillierte Informationen sind in der Rubrik Beitragseinreichung (Liste der technischen und inhaltlichen Anforderungen an eingereichte Manuskripte) zu finden.

2. Vorläufig angenommene Texte werden anschließend zur weiteren inhaltlichen Beurteilung an zwei unabhängige externe Rezensenten (außerhalb der Pädagogischen Universität) weitergeleitet, die unter den renommiertesten Experten in der jeweiligen gegenständlichen Disziplin ausgewählt werden.

3. Die Redaktion sorgt dafür, dass zwischen Autoren und Rezensenten kein Interessenskonflikt entsteht (insbesondere dienstliche oder persönliche Beziehungen). Der Rezensionsprozess erfolgt vertraulich und entsprechend eines Modells, bei dem Autor und Rezensent die Identität des jeweils anderen nicht kennen (double-blind review process). Die Liste der mit der Zeitschriftkooperierenden Rezensenten ist auf der Internetseite der Zeitschriftund im Impressum zu finden.

4. Die Rezensionen werden in schriftlicher, beschreibender Form gehalten. In seiner Beurteilung berücksichtigt der Rezensent, ob der Text die Kriterien eines wissenschaftlichen Artikels erfüllt und beurteilt anschließend die Originalität, den inhaltlichen Wert sowie die sprachliche und stilistische Form. Sämtliche Anmerkungen, Korrekturen und Vorschläge für mögliche Änderungen platziert der Rezensent im Text des Dokuments, so dass der Autor hiervon Kenntnis nehmen und sie bei der abschließenden Redaktion des Texts berücksichtigen kann. Die Rezension endet mit einer eindeutigen Schlussfolgerung über die Zulassung oder Ablehnung des Artikels zur Veröffentlichung.

5. Die Bedingung für die Zulassung des Artikels zum Druck ist der Erhalt zweier positiver Rezensionen. Im Falle wesentlicher Widersprüche zwischen den Beurteilungen kann das Redaktionskolleg die Berufung eines dritten Rezensenten veranlassen.

Aus Sorge um die Integrität und wissenschaftliche Qualität der in der Jahresschrift veröffentlichten Artikel sowie zwecks Eliminierung unlauterer Praktiken à la Ghostwriting oder Guest Authorship fordert die Redaktion der Zeitschrift „Studia Historicolitteraria“ von Autoren von Gemeinschaftswerken die Offenlegung der tatsächlichen Beiträge der einzelnen Autoren, die an der Entstehung beteiligt waren (unter Angabe deren Affiliation und der Information, wer Autor von Konzepten, Annahmen und Methodologie der Studie war, unter genauer Angabe, welcher Teil des Artikels von jedem Autor geschrieben wurde und schließlich unter Angabe der an der Entstehung des Artikels und Finanzierung der Forschungsarbeit beteiligten Stellen).

Die Redaktion erinnert daran, dass von Ghostwriting die Rede ist, wenn jemand wesentlich an der Entstehung eines Werks beteiligt war, ohne seine Beteiligung als Autor offenzulegen bzw. ohne seine Rolle in den Danksagungen im Werk zu nennen. Guest Authorship liegt dann vor, wenn die Beteiligung eines Autors minimal oder nicht existent ist, und die betroffene Person dennoch als Autor oder Mitautor des Werks geführt wird.